Care
Betreuung, Fürsorge
Viele, die gemeint sind, haben das Wort noch nie gehört. Hier steht, was es bedeutet und warum wir es verwenden.
Betreuung, Fürsorge
jemand, der etwas verlässt
Care Leaver*innen sind Menschen, die eine Zeit lang in der Kinder- und Jugendhilfe gelebt haben und die Betreuung wieder verlassen haben. Ein gutes deutsches Wort dafür gibt es nicht. Ehemalige? Betreuungsverlassende? Deshalb verwenden Fachleute und Selbstvertretungen im deutschsprachigen Raum meist den englischen Begriff.
Das Wort kommt aus Großbritannien. Dort wird seit den 1980er-Jahren zum Übergang aus der Betreuung geforscht, unter dem Begriff Leaving Care. In den deutschsprachigen Raum kam es vor allem über die Wissenschaft.
Ab 2012 entstand an der Universität Hildesheim aus einem Forschungsprojekt ein Netzwerk von Care Leaver*innen, daraus wurde später der Careleaver e.V. In Österreich legte die Universität Klagenfurt 2019 die erste systematische Studie zu den Bildungswegen von Care Leaver*innen vor.
Das Wort kommt also aus Fachkreisen. Viele, die damit gemeint sind, haben es nie gehört.
Care Leaver*in bist du, wenn du in einer WG, einem Krisenzentrum, einem Kinderdorf oder bei Pflegeeltern gelebt hast. Dazu zählen bei uns auch alle, die von der Kinder- und Jugendhilfe ambulant oder mobil begleitet wurden. Wie lange das gedauert hat, wie lange es her ist und wie alt du heute bist, spielt keine Rolle.
So nennen wir junge Menschen, die gerade jetzt in der Kinder- und Jugendhilfe leben oder begleitet werden. Receiver heißt Empfänger*in. Wer gerade Betreuung bekommt, weiß am genauesten, was darin gut läuft und was fehlt. Deshalb beginnt Selbstvertretung bei uns schon während der Betreuung.
Mit dem 18. Geburtstag endet für viele die Betreuung. Von einem Tag auf den anderen sind Care Leaver*innen dann für alles allein zuständig, für Wohnung, Geld, Ausbildung und Ämter.
Junge Menschen in Österreich ziehen im Schnitt mit etwa 25 Jahren von zu Hause aus. Das gilt nicht für alle. Frauen gehen meist früher als Männer, manche ziehen für Ausbildung oder Studium schon mit 18 aus, andere wohnen mit Ende 20 noch bei den Eltern. Der große Unterschied liegt woanders. Die meisten entscheiden selbst, wann sie gehen, und für viele bleibt die Tür nach Hause offen, wenn es nicht klappt. Mehr als die Hälfte der 20- bis 24-Jährigen wohnt noch bei den Eltern. Care Leaver*innen müssen gehen, wenn die Betreuung endet.
Wer mehr Zeit braucht, kann Hilfen für junge Erwachsene bekommen, längstens bis zum 21. Geburtstag. Die gibt es aber nur, wenn man bis zum 18. Geburtstag im Rahmen der Kinder- und Jugendhilfe betreut wurde. Einen Rechtsanspruch darauf gibt es nicht, die Behörde entscheidet nach eigenem Ermessen. Wie diese Entscheidung ausfällt, hängt vom Bundesland ab und oft auch davon, welche Behörde gerade zuständig ist. Wer die Betreuung einmal beendet hat, kann in den meisten Bundesländern nicht zurück in das Hilfesystem.
Für viele endet hier die Betreuung.
Spätestens hier enden die Hilfen für junge Erwachsene.
Bis hier reichen die Gutscheine in Wien und Vorarlberg und die Unterstützung im Burgenland.
So alt sind junge Menschen in Österreich im Schnitt, wenn sie von zu Hause ausziehen.
In einigen Bundesländern bekommen Care Leaver*innen beim Auszug Beratungsgutscheine. In Wien und Vorarlberg sind es 45 Stunden bis zum 24. Geburtstag, in Oberösterreich bis zu 20 Stunden innerhalb von drei Jahren. Salzburg hat einen eigenen Care-Leaver-Scheck, Tirol bietet Beratung bis 24 über die bekannten Einrichtungen. Andere Bundesländer haben andere oder gar keine Lösungen.
Das ist besser als nichts. Aber 20 Stunden in drei Jahren sind weniger als eine Stunde im Monat. Die Gutscheine decken Beratung ab, keine Wohnung und keine Begleitung im Alltag. Sind die Stunden aufgebraucht, ist Schluss, egal wie es einem gerade geht. Manche Gutscheine gelten nur bei der früheren Einrichtung, auch wenn man dort schlechte Erfahrungen gemacht hat. Und ob es überhaupt Gutscheine gibt, hängt davon ab, in welchem Bundesland man aufgewachsen ist.
Hilfe soll so lange dauern, wie sie gebraucht wird. Ein Geburtstag sagt darüber nichts aus. Wir fordern einen Rechtsanspruch ohne starre Altersgrenze, der sich am tatsächlichen Bedarf orientiert. Dazu gehört das Recht, Hilfe wieder in Anspruch zu nehmen, auch wenn man nach dem 18. Geburtstag zunächst keine mehr hatte.
Zu den ForderungenDu bist Care Leaver*in oder Care Receiver*in? Dann bist du schon Teil davon.
Mitmachen