Hier wird nicht nur eine Tür zugesperrt. Hier wird eine aufgemacht.
In Simmering lebt seit Mitte Juli ein dreizehnjähriger Bub hinter bruchsicheren Fenstern. Über ihn wird gerade weit über Wien hinaus debattiert, bis ins Justizministerium und bis in andere Bundesländer. Er selbst weiß davon vermutlich nichts. Ob ihn jemand gefragt hat, wissen wir nicht. Eine Wahl hatte er keine.
hinter verschlossenen Türen.
oder eben nicht passiert sein muss
damit ein Kind an diesem Punkt landet.
Wir beginnen bei ihm, weil in dieser Debatte fast alle über etwas anderes reden. Über Sicherheit, über Zuständigkeiten, über ein Bundesgesetz, über Straftäter, über Kosten. Das Kind kommt darin als Zahl vor, als eines, das nach Angaben der Stadt in Wien pro Jahr zehn oder mehr Straftaten begeht. Es kommt nicht als jemand vor, der eine Meinung darüber haben könnte, was ihm hilft. Und es kommt nicht die Frage vor, was in dreizehn Jahren alles passiert oder eben nicht passiert sein muss, damit ein Kind an diesem Punkt landet.
Was hier tatsächlich passiert
Das österreichische Recht kannte bisher zwei Wege, einem Menschen die Freiheit zu entziehen. Den strafrechtlichen, der unter vierzehn nicht offensteht. Und den des Heimaufenthaltsgesetzes, das eine psychische Erkrankung voraussetzt und dazu da ist, Menschen vor einer Gefahr zu schützen, die aus dieser Erkrankung entsteht. Eine geschlossene Unterbringung wie die Auszeit-WG, in der Kinder aufgrund von Straftaten festgehalten werden, gab es in der österreichischen Kinder- und Jugendhilfe nicht. Die geschlossenen Heime, die es einmal gab, hat Österreich abgeschafft und viele ihrer Opfer entschädigt.
Die Auszeit-WG baut aus dem Heimaufenthaltsgesetz einen dritten Weg. Ein Kind wird dort festgehalten, weil es Straftaten begangen hat. Erlaubt wird das über die Diagnose einer psychischen Erkrankung. Damit dreht sich die übliche Reihenfolge um. Im Regelfall führt eine Erkrankung dazu, dass ein Mensch zu seinem Schutz untergebracht wird. Hier steht die Unterbringung zuerst fest, und sie braucht eine Erkrankung, damit sie zulässig ist.
Wie diese Erkrankung aussieht, hat die Leitung der Wiener Kinder- und Jugendhilfe selbst benannt. Bei der Zielgruppe sei so etwas häufig gegeben, etwa in Form einer "Sozialstörung".
Bei diesem Wort müssen wir stehen bleiben, denn an ihm hängt, ob jede einzelne Unterbringung in der Auszeit-WG rechtmäßig ist.
Eine Diagnose namens "Sozialstörung" gibt es nicht. Der Kinder- und Jugendpsychiater Patrick Frottier hat den Begriff öffentlich als fachlich nicht nachvollziehbar bezeichnet und vermutet, gemeint seien Störungen des Sozialverhaltens. Die gibt es tatsächlich, sie sind in den internationalen Diagnosesystemen beschrieben. Nur beschreiben Störungen des Sozialverhaltens genau das, was ohnehin schon sichtbar ist, nämlich aggressives, regelverletzendes, wiederholt straffälliges Verhalten. Sie erklären dieses Verhalten nicht, sie fassen es unter einem Namen zusammen. Sie sagen nichts darüber, ob ein Kind Gewalt erlebt hat, ob es unversorgt aufgewachsen ist, ob es traumatisiert ist, ob hinter dem Verhalten Verletzungen stehen, an denen man mit Beziehung, Zeit und passgenauen, individuellen Angeboten arbeiten könnte. Diese Diagnose ist ein Sammelbegriff für ein Verhalten, das ganz unterschiedliche Ursachen haben kann.
Nach dieser Logik lässt sich fast jedes strafunmündige Kind mit entsprechender Aktenlage in die Nähe einer Anhaltung bringen. Nicht weil es krank wäre, sondern weil das, was es tut, in diesem Verfahren zugleich zur Krankheit erklärt wird.
Damit schließt sich ein Kreis, aus dem es kein Entkommen gibt. Das Kind wird festgehalten, weil es wiederholt Straftaten begeht. Die Erkrankung, die dieses Festhalten erlaubt, besteht im Kern darin, dass es wiederholt Straftaten begeht. Das Verhalten des Kindes begründet den Freiheitsentzug und liefert zugleich dessen rechtliche Voraussetzung mit. Nach dieser Logik lässt sich fast jedes strafunmündige Kind mit entsprechender Aktenlage in die Nähe einer Anhaltung bringen. Nicht weil es krank wäre, sondern weil das, was es tut, in diesem Verfahren zugleich zur Krankheit erklärt wird. Was in Wirklichkeit dahintersteht, sozialer Kontext, schwierige Lebensumstände, Verletzungen und oft genug ein System, das dieses Kind längst hätte auffangen müssen, verschwindet hinter einem Etikett.
Dazu kommt die Frage, wer diese Diagnose überhaupt stellt. Die Stadt spricht von einer ärztlich gestellten Diagnose. Wir teilen die Kritik, dass über das Vorliegen einer psychischen Erkrankung eine Kommission mitentscheidet, in der sich sozialpädagogische Fachkräfte mit der Polizei beraten. Für eine Diagnose fehlt diesem Gremium die Qualifikation. Weder die Polizei noch eine Sozialpädagogin oder ein Sozialpädagoge darf eine psychische Erkrankung feststellen, das dürfen ausschließlich Fachärztinnen oder klinische Psychologinnen.
Es ist eine neue Sphäre, die hier geschaffen wurde, und sie endet nicht bei zwei Betten in Simmering. Wenn sich freiheitsentziehende Maßnahmen bei Kindern über einen unscharfen Krankheitsbegriff herstellen lassen, hängt die Reichweite dieser Maßnahme künftig nur noch davon ab, wie weit man den Begriff fasst. So wie die Stadt das Heimaufenthaltsgesetz auslegt, braucht es dafür nicht einmal ein neues Gesetz. Es braucht nur eine Kommission, die bereit ist, den Krankheitsbegriff bei immer mehr Kindern für erfüllt zu erklären.
Das Recht auf persönliche Freiheit gilt auch für Kinder. Es steht in der Verfassung und in der UN-Kinderrechtskonvention, und es steht Kindern nicht weniger zu als Erwachsenen. Kinderrechte sind keine Auslegungssache, schon gar nicht bei einem so schweren Eingriff wie dem Entzug der Freiheit.
Warum das die Kinder- und Jugendhilfe insgesamt verändert
Die Kinder- und Jugendhilfe ist ein Hilfesystem geworden, über Jahrzehnte, nach Skandalen und nach deren mühsamer Aufarbeitung. Schutz und Förderung sind ihr Auftrag, und darauf beruht das Vertrauen, das Kinder ihr entgegenbringen sollen, wenn sie zu Hause nicht mehr bleiben können.
Wenn dieses System nun eine geschlossene Einrichtung mit Alarmanlage, bruchsicheren Fenstern und einer Securitykraft im Team betreibt, verändert das nicht nur die Lage der beiden Kinder darin. Es verändert den Lebensraum vieler anderer. Für ein Kind, das in einer Wohngemeinschaft lebt, ist diese WG kein Setting und keine Maßnahme. Sie ist sein Lebensraum, für manche das, was einem Zuhause am nächsten kommt. In diesen Lebensraum zieht jetzt etwas Neues ein, nämlich das Wissen, dass es am Rand dieses Systems eine Tür gibt, die sich zusperren lässt.
In diesen Lebensraum zieht jetzt etwas Neues ein, nämlich das Wissen, dass es am Rand dieses Systems eine Tür gibt, die sich zusperren lässt.
Keine andere betreute Wohngemeinschaft im Rahmen der Kinder- und Jugendhilfe ist eine geschlossene Unterbringung, das ist nur die Auszeit-WG. Aber der Weg dorthin ist jetzt vorhanden, und das genügt. Jedes Kind, das künftig in eine betreute Wohngemeinschaft einzieht, kann wissen, dass der Staat sich die Möglichkeit geschaffen hat zu sagen, wenn du nicht passt und wir nicht mehr weiterwissen, sperren wir dich weg. Jede pädagogische Beziehung steht damit unter einem Vorbehalt. Wer selbst in der Fremdunterbringung gelebt hat, weiß, wie schnell dieser Vorbehalt die Bereitschaft zerstört, sich jemandem anzuvertrauen oder Kritik zu äußern. Man rechnet ab einem gewissen Punkt damit, dass Offenheit gegen einen verwendet werden kann, und die Angst vor Konsequenzen kann zu Schweigen führen. Genau dieses Schweigen kennen wir als Voraussetzung dafür, dass in Einrichtungen über Jahre Dinge geschehen können, die nicht geschehen dürfen.
Es lohnt sich, den Weg dieser Kinder zu Ende zu denken, statt beim einzelnen Delikt stehen zu bleiben. Kinder wachen nicht eines Tages auf und begehen Straftaten. Wer als Kind Dinge erlebt hat, die kein Kind erleben sollte, trägt das oft mit sich, und aus dieser inneren Zerrissenheit werden manchmal Wut, Rückzug oder Aggression. Was ein solches Kind dann braucht, ist eine verlässliche Beziehung, die Halt gibt, und die kann nicht jede Fachkraft in jeder überlasteten Einrichtung leisten. Wo diese Beziehung fehlt, entstehen Dynamiken, an deren Ende einige wenige Kinder Sachen beschädigen, andere bedrohen, straffällig werden. Wir hören das Argument, es gebe Kinder, die genau wüssten, dass ihnen bis vierzehn nichts passiert, und die diesen Status ausnützen. Es geht um eine sehr kleine Gruppe. Und selbst bei ihr gilt, dass hinter dem Verhalten kein Kalkül steht, das man aufbrechen müsste, sondern ein löchriges System, das genau diese Kinder hat durchfallen lassen. Ein System, das mit zu wenig Personal, zu niedrigen Tagsätzen, fehlenden Ansprechpersonen und ungelösten Missständen jahrelang gearbeitet hat und sich jetzt wundert, dass am Ende einige Kinder übrig bleiben, für die es keine Antwort mehr hat. Die geschlossene Unterbringung ist auf dieses Versagen keine Antwort. Sie verletzt Kinderrechte und wird dem Kind nicht gerechter, sondern weniger gerecht.
Wir wissen aus unseren eigenen Biografien, aus aktuellen Fällen und aus den Aufarbeitungen der vergangenen Jahrzehnte, wohin Geschlossenheit führen kann. Österreich hat die Geschichte seiner geschlossenen Heime nicht nur aufgearbeitet, es hat das erlittene Unrecht vieler anerkannt und zahlt den Betroffenen bis heute eine Rente. Der Befund war über all die Jahre derselbe. Wo Kinder von der Außenwelt abgeschnitten sind und ganz von den Erwachsenen abhängen, die Macht über sie haben, steigt das Risiko, dass ihnen Gewalt widerfährt, weil Kontrolle von außen in einem geschlossenen Haus erst greift, wenn ein Kind sie selbst in Gang setzt. Das ist keine Mutmaßung. Die Fachliteratur beschreibt, wie geschlossene Einrichtungen auch gegen die besten Absichten in Zwang und Enge abgleiten, und wo immer Menschen solche Macht über Kinder haben, kann sie missbraucht werden. Deutschland musste seine berüchtigten geschlossenen Haasenburg-Heime 2013 schließen, nachdem Kinder dort Gewalt und Unterdrückung erlebt hatten. Das VertretungsNetz sagt es beinahe wörtlich, je geschlossener ein System nach außen ist, desto stärker sind die Menschen darin der Institution ausgeliefert.
Kontrolle ist auch hier vorgesehen, über die Bewohnervertretung und über eine gerichtliche Prüfung, wie es das Heimaufenthaltsgesetz verlangt. Nur setzt diese Kontrolle voraus, dass ein dreizehnjähriges Kind sie selbst auslöst, in einem Haus, das es zu Beginn nicht verlassen darf und aus dem heraus es sich Ausgänge erst stufenweise erarbeiten soll, gegenüber Erwachsenen, von denen es abhängig ist. Und es ist bemerkenswert, dass ausgerechnet jene Bewohnervertretung, die hier kontrollieren soll, diese Einrichtung von Anfang an fachlich abgelehnt hat.
Das Betreuungskonzept, das all das regeln soll, ist bis heute nicht öffentlich einsehbar.
Warum wir das für unverantwortlich halten
Das Wissen liegt vor. Volksanwalt Bernhard Achitz sagt, es fehle nicht an Wissen im Umgang mit diesen Kindern, sondern am politischen Willen, die Kinder- und Jugendhilfe entsprechend auszustatten. Der Kinder- und Jugendpsychiater Patrick Frottier sagt, kurzfristiger Freiheitsentzug ändert Verhalten nicht. Das VertretungsNetz verweist auf internationale Forschung, wonach solche Einrichtungen für straffällig gewordene Kinder eher einer vorweggenommenen Haft gleichkommen und wenig zur Resozialisierung beitragen, eher sei das Gegenteil der Fall. Diese Stimmen sind öffentlich. Sie hätten in die Entwicklung dieser Maßnahme einfließen können, und es hätte dafür auch den Blick über die Grenze gegeben. In Deutschland wurden Erfahrungsexpert*innen bei der Reform des Kinder- und Jugendhilferechts angehört und haben ihre Positionen selbst formuliert, und die dortige Selbstvertretung Careleaver e. V. fordert ausdrücklich maßgeschneiderte Hilfen statt einer Pathologisierung nach dem Muster "Erst Diagnose, dann Jugendhilfe". Genau dieses Muster wird in Wien eingeführt. Die Frage, die wir uns stellen, lautet, wann und wie in diesem Prozess die Perspektive der Betroffenen gehört wurde, gerade auch über die Landesgrenzen hinaus, wo es mit geschlossener Unterbringung längst Erfahrungen gibt.
Man kann die oberste Sprosse einer Leiter nicht letzte Stufe nennen, wenn die Sprossen darunter nie gebaut wurden. Dann ist es keine Leiter.
Unverantwortlich ist, die letzte Stufe zu bauen, bevor es die Stufen davor gibt. Fast eine Million Euro im Jahr für zwei Plätze, in einem System, in dem gleichzeitig Betreuungsplätze knapp sind, Personal abgeht und die kinder- und jugendpsychiatrische Versorgung seit Jahren nicht ausreicht. Man kann die oberste Sprosse einer Leiter nicht letzte Stufe nennen, wenn die Sprossen darunter nie gebaut wurden. Dann ist es keine Leiter. Solange das so ist, ist "Ultima Ratio" keine Beschreibung dessen, was passiert, sondern die Rechtfertigung dafür, dass die eigentliche Arbeit unterblieben ist.
Unverantwortlich ist schon die Annahme, sechs bis zwölf Wochen könnten einem Kind nachhaltig helfen. Sechs bis zwölf Wochen, danach zurück, bei Bedarf erneut aufgenommen. Diese Maßnahme ist nicht darauf angelegt, etwas zu verändern, sondern darauf, etwas zu unterbrechen. Ein Kind kehrt danach in genau das System zurück, das es vorher nicht getragen hat, und bringt eine neue Erfahrung mit, nämlich dass Erwachsene es wegsperren, wenn sie nicht weiterwissen. Woran in der Zwischenzeit an diesem System selbst gearbeitet wird, bleibt offen. Selbst innerhalb der MA 11 wird laut Berichterstattung hinter vorgehaltener Hand bezweifelt, dass zwölf Wochen einem Kind überhaupt etwas bringen können. Wir teilen diesen Zweifel, und wir sprechen ihn nicht anonym aus.
Unverantwortlich ist, Schutz zu behaupten, wo in Wirklichkeit eine Erlaubnis gemeint ist. Die Stadt führt den jederzeitigen Zugang zur Kinder- und Jugendanwaltschaft als Sicherung an. Tatsächlich liegt das Telefon mit den hinterlegten Nummern im Dienstzimmer und wird dem Kind bei Bedarf ausgehändigt. Ein Kind, das sich über die Einrichtung beschweren will, muss also dieselbe Einrichtung um das Gerät bitten, mit dem es das tun könnte. Es muss dem Personal signalisieren, dass es telefonieren möchte, in einem Haus, das es nicht verlassen kann, und es ist nicht einmal gesagt, dass dieses Gespräch ungehört stattfindet. Ein Beschwerdeweg, der über die Zustimmung genau jener führt, über die man sich beschweren möchte, ist kein Beschwerdeweg. Er sieht auf dem Papier nur so aus.
Unverantwortlich ist schließlich die Reihenfolge. Im Justizministerium arbeitet seit über einem Jahr eine interdisziplinäre Arbeitsgruppe an einer bundesgesetzlichen Grundlage für die Anhaltung strafunmündiger Kinder, ein Entwurf ist für den Herbst 2026 angekündigt, in Kraft treten könnte er 2027. Wien hat bereits im September 2025 erklärt, darauf nicht warten zu wollen, hat die Auszeit-WG im Frühjahr 2026 präsentiert und nun in Betrieb genommen. Wenn der Gesetzgeber diese Frage tatsächlich behandelt, wird die Einrichtung längst laufen und als Vorbild dienen. Aus der Entscheidung einer einzelnen Stadt, gestützt auf ein Gesetz, das für einen anderen Zweck geschaffen wurde, wird so ein Modell für ganz Österreich, ohne dass je ein gesetzgebendes Gremium eigens darüber entschieden hätte.
Dazu kommt die angekündigte wissenschaftliche Begleitung. Öffentlich ist bisher nur, dass es sie geben soll. Nicht öffentlich ist, wer sie durchführt, nach welchen Kriterien bewertet wird und ob die Ergebnisse vollständig veröffentlicht werden. Sollte am Ende die MA 11 die Einrichtung evaluieren, deren Einrichtung sie selbst ist, dürfen wir schon heute zum Ergebnis gratulieren.
Dass die Auswahl, wen es überhaupt trifft, alles andere als exakt ist, zeigt im Übrigen die Forschung zur geschlossenen Unterbringung. Wer dort landet, hängt in besonderem Maße von Zufällen und von den Einstellungen der einweisenden Stellen ab, nicht von einem klaren, überprüfbaren Merkmal des Kindes. Genau das ist bei einem unscharfen Begriff wie der "Sozialstörung" zu erwarten.
Warum wir heißen, wie wir heißen
Wir sind ein Netzwerk aus Menschen mit Erfahrungsexpertise aus der Kinder- und Jugendhilfe. Viele von uns haben selbst in Fremdunterbringung gelebt. Wir wissen, wie es ist, wenn über dich entschieden wird und du an dieser Entscheidung kaum bis gar nicht beteiligt bist. Wir wissen, wie es sich anfühlt, davon abhängig zu sein, was die Strukturen und Ressourcen der Kinder- und Jugendhilfe gerade hergeben, obwohl gerade Kindern, die nicht bei ihren Eltern aufwachsen können, ein besonderer Schutz zusteht. Viele von uns haben schon als Jugendliche gespürt, was Kürzungen, zu niedrige Tagsätze und fehlende Ansprechpersonen konkret bedeuten. Und wir wissen, wie viel eine einzige erwachsene Person ausmacht, die dir zuhört und die bleibt.
Über die Auszeit-WG wurde entschieden, ohne dass nachvollziehbar wäre, welche Kinderrechtsvertretungen, welche Fachorganisationen und welche Menschen mit eigener Erfahrung eingebunden waren. Artikel 12 der UN-Kinderrechtskonvention gibt jedem Kind das Recht, in Entscheidungen, die es betreffen, gehört zu werden. Dieses Recht wiegt nicht weniger, wenn das Kind unbequem ist oder eine Statistik stört. Im Gegenteil, es wiegt am schwersten, wenn am tiefsten in sein Leben eingegriffen wird.
Das Kind in Simmering ist nicht das Problem dieses Systems. Es ist sein Ergebnis.
Das Kind in Simmering ist nicht das Problem dieses Systems. Es ist sein Ergebnis. Das Ergebnis von Jahren, in denen bekannt war, dass Kürzungen, Personalnot und ungelöste Missstände dieses System an seine Grenzen bringen. Am Ende dieser Jahre steht ein Bereich, der Kinder schützen und fördern soll und der ihnen jetzt die Freiheit entzieht.
Wir werfen der Stadt deshalb nicht nur vor, ein Kind hinter eine eine verschlossene Tür gebracht zu haben. Wir werfen ihr vor, diese Tür überhaupt geöffnet zu haben, gegen mehr als genug Kritik, national wie international, von Menschen mit eigener Erfahrung, von Fachleuten, von der Bewohnervertretung und von der Volksanwaltschaft.
Berichterstattung zur Auszeit-WG
- Auszeit-WG für junge Intensivtäter startetwien.ORF.at, 22. Juli 2026
- Auszeit-WG, harsche Kritik aus Simmeringwien.ORF.at, 23. Juli 2026
- Fachkreise kritisieren Wiens Auszeit-WG scharfMeinBezirk.at, 20. Juli 2026
- Jungen Straftätern droht bald Auszeit-WGwien.ORF.at, 16. April 2026
- Auszeit-WG, Systemsprenger bekommen eigenes Hausheute.at, 16. April 2026
- Auszeit-WG verzögert sich erneutwien.ORF.at, 20. Mai 2026
- Kritik an geplanter Auszeit-WGnachrichten.at, 3. Februar 2026
- Geplante Auszeit-WG in der Kritikvienna.at, 3. Februar 2026
- Fast eine Million für zwei Bettenexxpress.at, Juli 2026, mit Anfragebeantwortung
Stadt Wien, Politik und Gesetzgebung
- Auszeit-WGs, Darstellung der zuständigen ParteiNEOS Wien, April 2026, Quelle für die Zahl von rund 30 Kindern
- Auszeit-WG gestartetNEOS Wien, Juli 2026
- Orientierungshilfe für unmündige Intensivtäter*innenPresseservice der Stadt Wien, 15. September 2025
- Auch Sporrer will Anhaltung Unmündiger in WGsnews.ORF.at, 17. Juli 2026
- Geschlossene WG nun in Betrieb, mit Sporrer im APA-Gesprächtrend.at, Juli 2026, Quelle für Inkrafttreten 2027
- Anfragebeantwortung zu Kosten und LiegenschaftOTS, 13. Juli 2026
Fachliche Positionen und Forschung
- Pressespiegel zur geschlossenen UnterbringungVertretungsNetz, Bewohnervertretung
- Positionspapier Geschlossene UnterbringungDeutscher Kinderschutzbund, 2015
- Geschlossene Unterbringung, zwangsweise Jugendhilfe?Nicole Rosenbauer, mit Bezug auf Pankofer 1997
- Positionspapier zu freiheitsentziehenden MaßnahmenBundesnetzwerk Ombudschaft in der Jugendhilfe, 2023
- Forderungen zur Kinder- und JugendhilfeCareleaver Kompetenznetz, Deutschland
- Haasenburg-Skandal vor dem VerwaltungsgerichtTagesspiegel, November 2023
Rechtsgrundlagen und Aufarbeitung
- HeimopferrentengesetzRechtsinformationssystem des Bundes
- Heimopfer und EntschädigungSozialministerium