Forderungen

Was sich ändern muss.

11

Forderungen an die
Politik. Aufgeschrieben von Menschen, die in ihr gelebt haben.

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Eine echte Vorbereitung auf den Übergang

Das Ende der Kinder- und Jugendhilfe ist für viele Care Leaver*innen ein herausfordernder Prozess. Er muss früh beginnen und verbindlich geregelt sein.

Nur ein kleiner Teil der zuständigen Sozialarbeiter*innen bestätigt, dass es in ihrem Bundesland überhaupt eine Regelung dazu gibt, wann und wie mit Jugendlichen über die Zeit nach dem 18. Geburtstag gesprochen wird. Ob jemand rechtzeitig erfährt, welche Möglichkeiten es gibt, hängt damit vom Zufall ab.

02

Hilfen für junge Erwachsene über das 21. Lebensjahr hinaus

Mit spätestens 21 endet die Unterstützung durch die Kinder- und Jugendhilfe. Gefordert werden in der Fachwelt und von Erfahrungsexpert*innen seit Jahren Altersgrenzen zwischen 24 und 26, besser aber gar keine starre Grenze, sondern eine Entscheidung am tatsächlichen Bedarf.

03

Die Prüfung umdrehen

Derzeit müssen junge Menschen begründen, warum sie noch Unterstützung brauchen. Sie schreiben Motivationsschreiben, legen ihre Defizite offen und landen in einer Bittstellerposition. Wer Leistung bringt, bekommt eher eine Verlängerung, wer gerade nicht kann, eher nicht. Damit trifft die restriktivste Praxis genau die, die am meisten bräuchten. Wir fordern die umgekehrte Prüfung. Nicht, ob die Hilfe noch etwas bringt, sondern ob ihr Ende schaden würde.

04

Ein Rechtsanspruch und ein Recht auf Rückkehr

Hilfen für junge Erwachsene sind heute eine Ermessensentscheidung und kein Anspruch. Wir fordern einen Rechtsanspruch, und dazu gehört das Recht zurückzukommen. Wer mit 18 aussteigt und mit 19 merkt, dass es allein nicht geht, kann derzeit nicht mehr zurück. Gleichaltrige haben oft die Möglichkeit, wieder bei ihren Eltern einzuziehen oder andere familiäre Unterstützung zu bekommen.

05

Regionale Anlaufstellen in allen Bundesländern

Eine Anlaufstelle pro Bundesland ohne Altersgrenze wäre eine immense Verbesserung für Care Leaver*innen, denn nicht alle Bundesländer haben trägerübergreifende und für alle Care Leaver*innen zugängliche Anlaufstellen. Wer ländlich lebt, kein Auto und kein Geld für die Fahrt hat, kann kaum an die wenigen Anlaufstellen andocken, die sich bisher hauptsächlich in Städten befinden. Wir fordern räumliche Anlaufstellen und Ansprechstrukturen, die regional erreichbar sind.

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Unkomplizierter Zugang zu Therapie

Therapie ist für viele von uns nicht leistbar, Plätze sind kaum zu bekommen. Wir fordern einen kostenfreien und niederschwelligen Zugang zu Psychotherapie für Menschen, die in der Kinder- und Jugendhilfe aufgewachsen sind, und die Fortsetzung laufender Therapien über den 18. Geburtstag hinaus.

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Kein Fleckerlteppich

Ob und wie lange Care Leaver*innen Unterstützung bekommen, hängt heute von der Postleitzahl ab. Dieselbe Trägerorganisation, derselbe Bedarf, aber ein anderer Anspruch, je nachdem auf welcher Seite einer Landesgrenze die Einrichtung steht. Wir fordern bundesweit einheitliche und verbindliche Standards für die Kinder- und Jugendhilfe, einschließlich der Hilfen für junge Erwachsene.

08

Kinderrechte im Alltag und ein unabhängiges Monitoring

Die UN-Kinderrechtskonvention und das österreichische Bundesverfassungsgesetz über die Rechte von Kindern sind an dieser Stelle sehr genau. Kinder, die nicht bei ihrer Familie aufwachsen können, haben Anspruch auf besonderen Schutz und Beistand. Im Alltag scheitert das seltener am Willen als daran, dass viele, die täglich mit uns arbeiten, diese Rechte im Detail nicht kennen. Gemeinsam umsetzen kann man nur, was man kennt.

Wir fordern, dass Kinder und Jugendliche alters- und entwicklungsgerecht über ihre Rechte aufgeklärt werden und dass Mitarbeiter*innen dieselbe Aufklärung verpflichtend bekommen, in der Ausbildung und laufend im Dienst. Dazu gehören niederschwellige Beschwerdewege, auch anonyme und externe, und verbindliche Mitbestimmungsformate. Das gilt genauso in Pflegefamilien, wo es keine Gruppe, keinen Dienstplan und oft keine zweite Person gibt, an die man sich wenden kann. Wir fordern ein unabhängiges Kinderrechte-Monitoring in Österreich.

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Kinderschutzkonzepte im Alltag verankern, auch bei Pflegefamilien

Kinderschutzkonzepte müssen gemeinsam mit den Menschen erarbeitet werden, die in den Einrichtungen leben und arbeiten, sie müssen auf Risikoanalysen für den konkreten Standort beruhen und regelmäßig überprüft werden. Kinder und Jugendliche gehören in diesen Prozess hinein, nicht erst in die fertige Broschüre. Für den Pflegekindbereich braucht es eigene Schutzkonzepte, verpflichtende Schulung dazu und externe Ansprechstellen.

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Kinder und Jugendliche mit Fluchterfahrung

Wer unbegleitet nach Österreich geflüchtet ist, wächst in derselben Kinder- und Jugendhilfe auf und wird trotzdem anders versorgt. Für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge stehen deutlich niedrigere Tagsätze zur Verfügung als für andere Kinder und Jugendliche. Das bedeutet größere Gruppen, weniger Personal und längere Wartezeiten auf psychosoziale Unterstützung, und zwar bei jungen Menschen, die sie oft am dringendsten brauchen. Die Volksanwaltschaft stuft diese Einrichtungen deutlich seltener als sicher ein. Für die Betroffenen ist dieser Unterschied nichts Abstraktes. Sie sehen ihn, wenn die Wohngemeinschaft in der Nachbarschaft anders ausgestattet ist als die eigene.

Nach dem 18. Geburtstag wird aus der Lücke ein Loch. Eine Verlängerung der Hilfen ist deutlich seltener möglich, die Voraussetzungen für geförderten Wohnraum erfüllen sie meist nicht, und Beratungsstellen sind über Förderlogiken an Aufenthaltstitel und Fristen gebunden. Viele landen in überfüllten Wohnverhältnissen, die jede Ausbildung und jede Arbeit von vornherein destabilisieren.

Wir fordern gleiche Standards, gleiche Tagsätze und gleiche Betreuungsschlüssel für alle Kinder und Jugendlichen in der Kinder- und Jugendhilfe. Wir fordern, dass Hilfen für junge Erwachsene unabhängig vom Aufenthaltstitel gewährt werden und dass Begleitung nach dem 18. Geburtstag nicht davon abhängt, in welchem Verfahrensstadium jemand gerade ist.

Das Diskriminierungsverbot der Kinderrechtskonvention kennt keinen Aufenthaltstitel.

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Selbstvertretung fördern und strukturell absichern

Selbstvertretungen werden in Österreich fast durchgehend ehrenamtlich geführt. Getragen werden sie von Menschen, die parallel dazu ihre eigene Existenz absichern, Ausbildungen abschließen, Miete zahlen und oft noch verarbeiten, was hinter ihnen liegt. Bei Jugendlichen, die noch in Betreuung sind, kommt Schule oder Lehre dazu. Unter diesen Bedingungen ist es keine Frage des Willens, ob jemand mitarbeiten kann, sondern eine Frage der Kapazität.

Wir fordern eine öffentliche Finanzierung von Selbstvertretung, die dauerhaft ist und nicht von Projekt zu Projekt neu erkämpft werden muss. Nur so wird Beteiligung in einer Selbstvertretung machbar und hängt nicht davon ab, wer sie sich gerade leisten kann.

Wir wünschen uns deshalb mehr mit uns. Nicht ohne uns!

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