Wer unbegleitet nach Österreich geflüchtet ist, wächst in derselben Kinder- und Jugendhilfe auf und wird trotzdem anders versorgt. Für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge stehen deutlich niedrigere Tagsätze zur Verfügung als für andere Kinder und Jugendliche. Das bedeutet größere Gruppen, weniger Personal und längere Wartezeiten auf psychosoziale Unterstützung, und zwar bei jungen Menschen, die sie oft am dringendsten brauchen. Die Volksanwaltschaft stuft diese Einrichtungen deutlich seltener als sicher ein. Für die Betroffenen ist dieser Unterschied nichts Abstraktes. Sie sehen ihn, wenn die Wohngemeinschaft in der Nachbarschaft anders ausgestattet ist als die eigene.
Nach dem 18. Geburtstag wird aus der Lücke ein Loch. Eine Verlängerung der Hilfen ist deutlich seltener möglich, die Voraussetzungen für geförderten Wohnraum erfüllen sie meist nicht, und Beratungsstellen sind über Förderlogiken an Aufenthaltstitel und Fristen gebunden. Viele landen in überfüllten Wohnverhältnissen, die jede Ausbildung und jede Arbeit von vornherein destabilisieren.
Wir fordern gleiche Standards, gleiche Tagsätze und gleiche Betreuungsschlüssel für alle Kinder und Jugendlichen in der Kinder- und Jugendhilfe. Wir fordern, dass Hilfen für junge Erwachsene unabhängig vom Aufenthaltstitel gewährt werden und dass Begleitung nach dem 18. Geburtstag nicht davon abhängt, in welchem Verfahrensstadium jemand gerade ist.
Das Diskriminierungsverbot der Kinderrechtskonvention kennt keinen Aufenthaltstitel.